CIPRA-Tagung zur juristischen Umsetzung der Alpenkonvention
M2b Redaktion am 11.11.2005 - 13:00 Uhr
Auf einer von der CIPRA-Deutschland in Zusammenarbeit mit der "Alpenstadt des Jahres" Sonthofen organisierten Fachtagung diskutierten über 80 Fachleute aus Recht, Verwaltung, Kommunen und Verbänden, wie die Vereinbarungen in der Alpenkonvention, einem Vertragswerk der acht Alpenstaaten zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums, in Verwaltung und Praxis umzusetzen sind.
Alpenkonventionsinhalte in Bayerns Verwaltungen noch zu wenig bekannt
Obwohl die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention zu Verkehr, Raumplanung, Bodenschutz, Tourismus, Berglandwirtschaft, Naturschutz, Energie und Bergwald von Deutschland bereits im Jahr 2002 ratifiziert wurden, besteht nach Aussage des Präsidenten von CIPRA-Deutschland, Dr. Stefan Köhler, vielfach noch eine große Unsicherheit, wie die Bestimmungen der Alpenkonvention im Verwaltungshandeln etwa bei der Genehmigungspraxis von Plänen und Programmen, wie etwa in der Flächennutzungsplanung, umzusetzen sind.
Erfahrungsaustausch mit Österreich
Ein weiteres Ziel der Fachtagung war der Erfahrungsaustausch über die Alpenkonventionsumsetzung mit dem benachbarten Österreich. Österreich, welches zur Zeit den Vorsitz in der Alpenkonvention inne hat, kann bereits zahlreiche Beispiele für Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen, die auf den Vereinbarungen der Alpenkonvention beruhen, vorweisen. Planungen, die nicht den Vorgaben der Alpenkonvention zu einer nachhaltigen Entwicklung entsprachen, konnten somit korrigiert oder auch gestoppt werden.
So wurde die Genehmigung für den Bau einer Skipiste durch einen rutschungsgefährdeten Hang am Skigebiet Axamer Lizum mit Hinweis auf eine entsprechende Vereinbarung im Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention untersagt. Die Genehmigung eines Wasserkraftwerkes am naturnahen Oberlauf des Kalserbachs in Tirol wurde mit Hinweis auf eine Regelung im Energieprotokoll versagt, derzufolge die Unversehrtheit der Landschaft und die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer bei Wasserkraftanlagen erhalten werden sollen.
Verwaltungshandeln soll stärker an den Vorgaben der Alpenkonvention ausgerichtet werden
Nachdem die Bundesrepublik Deutschland mit Liechtenstein und Österreich unter den ersten drei Staaten war, die alle Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention ratifiziert hatten, zeige das große Interesse an der Tagung, dass nun auch die kommunalen Gebietskörperschaften Bayerns das Verwaltungshandeln stärker an den Vorgaben der Alpenkonvention ausrichten wollen.
In einzelnen Gemeinden, wie etwa in Sonthofen oder aber im Chiemgauer Achental, gebe es bereits so genannte "Best-Practice-Beispiele". Um diesen Prozess zu befördern und zu beschleunigen, so das Fazit des deutschen CIPRA-Präsidenten zur Tagung, wäre die Erarbeitung eines Behördenleitfadens sowie die Einrichtung entsprechender Weiterbildungsprogramme sinnvoll. Hierzu werde sich CIPRA-Deutschland an die geeigneten Stellen im Bund wie auch in der bayerischen Landesregierung wenden.
Info: Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA
Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA setzt sich als nichtstaatlicher Dachverband von über 100 Organisationen aus allen sieben Alpenstaaten für die Erhaltung des Natur- und Kulturerbes, für die Erhaltung der regionalen Vielfalt und die nachhaltige Entwicklung im Alpenraum ein. Die CIPRA arbeitet als mehrsprachige Informationsdrehscheibe und erreicht Entscheidungsträger genauso wie jene Menschen, die vor Ort für eine nachhaltige Entwicklung arbeiten. Im Jahr 1991 griffen die Alpenstaaten die CIPRA-Initiative für eine Alpenkonvention auf. Die deutsche Vertretung der CIPRA hat ihren Sitz in Kempten/Allgäu und führt auch regionale Projekte im bayerischen Alpenraum durch.
Weitere Informationen unter www.cipra.org beziehungsweise www.cipra.de.
Info: Die Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den acht Alpenstaaten und der EU, der nach langwieriger Vorarbeit der CIPRA im Jahr 1991 unterzeichnet wurde. Vertragsziel ist der Schutz der Alpen und die nachhaltie Entwicklung unter Berücksichtigung der Schutz- und Nutzungsinteressen. Das Abkommen besteht aus einer Rahmenkonvention und derzeit acht inhaltlichen Durchführungsprotokollen, in denen klare Zielsetzungen und Durchführungsmaßnahmen konkretisiert werden. Die CIRPA nimmt an den Verhandlungen der Alpenkonvention als offizielle Beobachterin teil.
Weitere Informationen unter www.alpenkonvention.org
Quelle und Kontakt
Pressemeldung vom 07. November 2005
CIPRA Deutschland e. V.
Heinrichgasse 8
87435 Kempten/Allgäu
Tel.: ++49 (0)831/5209501
Fax: ++49 (0)831/18024
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Web: www.cipra.de