CIPRA: Kritik am Fortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsprogramm Bayern
M2b Redaktion am 08.12.2005 - 09:47 Uhr
Derzeit läuft das Verfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern. Offiziell soll damit die zentrale landesweite Planungsleitlinie, die für Verwaltungsbehörden verbindlich ist, gestrafft werden. Dem Rotstift sind allerdings weit überwiegend Umweltziele zum Opfer gefallen, so CIPRA-Deutschland in ihrer Stellungnahme.
Zunahme von Naturgefahren im Entwurf unberücksichtigt
Neue Inhalte fehlen im Entwurf hingegen weitgehend. Damit bleibt der Stand der Forschung, der etwa die durchaus raumplanungsrelevante Zunahme von Naturgefahren als Folge der Klimaveränderungen deutlich belegt, im Entwurf unberücksichtigt.
Viele Kürzungen bei Naturschutz und Landschaftspflege
"Das Prinzip der Nachhaltigkeit sollte gerade im Landesentwicklungsprogramm eine zentrale Leitlinie bilden", so der Präsident von CIPRA-Deutschland, Dr. Stefan Köhler. "Es ist daher unverständlich, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgern bei raumbedeutsamen Planungen geschwächt werden und viele umweltrelevante Zielsetzungen aufgegeben werden sollen." So finden sich auffallend viele Kürzungen unter den Zielsetzungen zu Naturschutz und Landschaftspflege im Entwurf, für den die Zuständigkeit vom Umwelt- auf das Wirtschaftsministerium überging.
Erstmals Bezug zur Alpenkonvention
Die CIPRA begrüßt, dass im Landesentwicklungsprogramm erstmals ausdrücklich der Bezug zur Alpenkonvention genommen wird. Allerdings vermisst sie weiterhin die konsequente Umsetzung der Inhalte dieses völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerkes der Alpenstaaten, das mit seinen acht inhaltlichen Durchführungsprotokollen in Bayern bis weit im Alpenvorland in Kraft ist. So wurden im neuen Entwurf Ziele zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum und damit auch im Alpenraum, gestrichen. Im neuen Entwurf fehlt auch eine Aussage zur Vermeidung von entbehrlichem Verkehr. Ferner wurde das Ziel zur Förderung der Direkt- und Regionalvermarktung landwirtschaftlicher Produkte gestrichen. Gerade die Berglandwirtschaft ist jedoch auf den Mehrwert durch diese Vertriebswege bei erschwerten Produktionsbedingungen angewiesen.
Bayerischer Alpenraum unverändert in drei Zonen aufgeteilt
Der Bayerische Alpenraum ist auch im neuen Landesentwicklungsprogramm unverändert in drei Zonen gegliedert, wobei die Verkehrserschließung in Zone B des "Alpenplanes" eingeschränkt ist und Zone C bislang abgesehen von "notwendigen landeskulturellen Maßnahmen" unerschlossen bleiben soll. Dieser Alpenplan hat sich seit 1972 sehr bewährt. Im neuen Landesentwicklungsprogramm soll nun die Begrenzung der Verkehrserschließung auf "überwiegend touristisch genutzte" Verkehrseinrichtungen eingeschränkt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht als Signal zu neuen Verkehrsprojekten in sensible Alpenzonen zu werten ist.
Die vollständige Stellungnahme der CIPRA Deutschland zum LEP-Entwurf finden Sie hier (pdf-Datei).
Info: Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA
Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA setzt sich als nichtstaatlicher Dachverband von über 100 Organisationen aus allen sieben Alpenstaaten für die Erhaltung des Natur- und Kulturerbes, für die Erhaltung der regionalen Vielfalt und die nachhaltige Entwicklung im Alpenraum ein. Die CIPRA arbeitet als mehrsprachige Informationsdrehscheibe und erreicht Entscheidungsträger genauso wie jene Menschen, die vor Ort für eine nachhaltige Entwicklung arbeiten. Im Jahr 1991 griffen die Alpenstaaten die CIPRA-Initiative für eine Alpenkonvention auf. Die deutsche Vertretung der CIPRA hat ihren Sitz in Kempten/Allgäu und führt auch regionale Projekte im bayerischen Alpenraum durch.
Quelle
Pressemeldung vom 07. Dezember 2005
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