Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN), der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) und die Alpenschutzkommission CIPRA Deutschland haben gemeinsam die Genehmigungsbescheide für den Ausbau und die technische Beschneiung der Kandaharabfahrt und der Hornabfahrt kritisiert: "Wir begrüßen zwar sehr, dass die Planungen umfangreich korrigiert wurden und eine Vereinbarkeit mit der Alpenkonvention erstmals in Bayern intensiv geprüft wurde", so die Umweltverbandsvertreter, "doch dies ändert nichts daran, dass die Gesamtplanung für den Raum und die Natur so nicht vertretbar ist."
Alpenkonvention zum ersten Mal berücksichtigt
"Dies ist bayernweit der erste Fall, in dem die Vereinbarkeit der Planungen mit den Bestimmungen der Alpenkonvention bei einem Genehmigungsbescheid umfangreich geprüft wurde," so Andreas Güthler, Geschäftsführer von CIPRA Deutschland. Damit kam zum ersten Mal seit in Kraft-Treten der Alpenkonventionsprotokolle im bayerischen Alpenraum im Dezember 2002 eine Verwaltung ihrer Pflicht zur Berücksichtigung der völkerrechtlich verbindlichen Bestimmungen nach. Dies hat zu einer Vielzahl von Veränderungen der ursprünglichen Planungen geführt, insbesondere zu einer Reduzierung der Eingriffe in rutschungsgefährdete Hänge. Die Bestimmungen der Alpenkonvention verhinderten somit mögliche zukünftige Erosionsprobleme und Murenabgänge in diesen Gebieten, die nach den ursprünglichen Planungen zu befürchten gewesen wären. "Das kann durchaus als Erfolg unserer konsequenten Haltung im Genehmigungsverfahren angesehen werden," ergänzt Michael Schödl vom LBV Garmisch-Partenkirchen.
Kritik der Naturschützer
Die Naturschützer lehnen die Gesamtplanung aber dennoch entschieden ab. "Die enorme Ausweitung der touristischen Nutzung in diesen Skigebieten ist ökologisch nicht mehr verträglich," fassen Dr. Christine Margraf und Axel Doering vom BN zusammen. Seien es die Eingriffe in den Bergwald (Rodungen für Pistenerweiterung), in den Wasserhaushalt (Beschneiungsanlagen) oder die völlig ungeklärten Folgewirkungen, wie zum Beispiel die Zunahme des Verkehrs. Hier weisen auch die Genehmigungsbescheide noch erhebliche Mängel auf, da beispielsweise zu den Auswirkungen auf den Verkehr keine Aussagen enthalten sind.
Trotzdem deutlicher Fortschritt
Die Protokolle der Alpenkonvention sind seit 2002 von Deutschland ratifiziert und völkerrechtlich verbindlich in Kraft. BN, LBV und CIPRA kritisieren seit Jahren, dass die Bestimmungen der Alpenkonvention bislang in keinem Genehmigungsbescheid zu Eingriffen im bayerischen Alpenraum berücksichtigt wurden. Insofern ist es ein deutlicher Fortschritt und sicher auch Erfolg der Umweltverbände, dass nun erstmals ausführlich dargestellt wurde, wo Widersprüche zu den Bestimmungen der Alpenkonvention bestehen und wie diese berücksichtigt wurden. Im benachbarten Tirol sind im Gegensatz zu Bayern bereits etwa 100 Fälle bekannt, in denen Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen mit Bestimmungen der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle begründet wurden.
Ablehnung der Gesamtplanung
Auch die Naturschützer erkennen an, dass es sich beim Classic-Skigebiet in Garmisch-Partenkirchen um eines der profiliertesten Skigebiete Bayerns handelt. Dennoch darf man nicht übersehen, dass der Talort der Abfahrten auf 700 Metern Meereshöhe liegt und der laufende Klimawandel diesen Abfahrten bereits ihre Schneesicherheit genommen hat und zunehmend weiter nimmt. Diese Entwicklung wird dauerhaft auch durch den flächendeckenden Einsatz von Schneekanonen nicht verhindert, den Bund Naturschutz, CIPRA und Landesbund für Vogelschutz aus ökologischen und ökonomischen Gründen generell ablehnen.
Gesamtbetrachtung fehlt
Bis heute gibt es keine Gesamtzusammenschau der verschiedenen Projekte an Hausberg und Kreuzeck, obwohl dort jeder Eingriff weitere Eingriffe bedingen wird. Bei der Größe und Bedeutung der verschiedenen Projekte und der Tatsache, dass es sich fast bei dem gesamten Projektgebiet der Hausbergbahn um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, ist dies schwer nachvollziehbar. Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamtgebiet wäre längst überfällig. Die Vielzahl der in der letzten Zeit laufenden Verfahren, die zu den bereits bestehenden Anlagen dazu kommen, stellt das Musterbeispiel negativer Salamitaktik dar.
Kapazitätenerweiterung der Hausbergbahn
Kritisch sehen die Umweltverbände vor allem die gewaltige Erhöhung der Kapazität der Hausbergbahn auf 2.400 Personen pro Stunde gegenüber der bestehenden Bahn, die derzeit eine Kapazität von 550 bis 600 Personen pro Stunde hat. Damit entstehen massive Sachzwänge sowohl in Richtung Beschneiung der Talabfahrten als auch in Richtung Erweiterung der Abfahrten - Folgemaßnahmen die auf Grund der labilen Hänge mehr als kritisch zu bewerten sind.
Verkehrsüberlastung
Die Erhöhung der Kapazität hat auch eine massive Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Tal zur Folge. Es handelt sich nicht nur um den Abbau von Warteschlangen, sondern zur Amortisierung der erheblichen Investitionen sind erheblich mehr Kunden nötig. Das bedeutet eine Zunahme des innerörtlichen Verkehrs in Garmisch oder (und) den Ausbau neuer Straßen. Die Parkplätze sind bereits heute zeitweise überlastet.
Quelle
Pressemitteilung vom 10. März 2006
Für Rückfragen
Dr. Christine Margraf
Regionalreferentin des Bund Naturschutz in Bayern
Tel.: 089/548298-89
Andreas Güthler
Geschäftsführer CIPRA Deutschland
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